Der historische Begriff "Adels" wird beschrieben im Online-Lexikon wikipedia.com und ist im Folgenden dargestellt. Alle Texte und Bilder stammen von der nachfolgenden Seite:

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Der Adel (lat.nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet auf Geburt, Besitz, Zuerkennung und gelegentlich auf Leistung. Sie hatte besondere Lebensformen und ein hoch entwickeltes Standesethos.

Inhaltsverzeichnis:
1. Wortherkunft
2. Herkunft und Entwicklung des Adels
3. Adel in Europa
4. Adel in Ostasien
5. Adel in Afrika
6. Sonstiges
7. Einzelnachweise
8. Literatur
9. Siehe auch
10. Weblinks

1. Wortherkunft

Ob das Wort Adel mit dem Wort Odal verwandt ist, ist Gegenstand einer langen wissenschaftlichen Kontroverse. Neckel[1]wollte eine völlige Identität dieser Begriffe darlegen. Kauffmann, schloss aus der Wortähnlichkeit, dass Odal Stammgut eines adligen Geschlechtes sei.[2] Dem wird entgegengehalten, dass zu Beginn der Überlieferung den Verfassern die Wortverwandtschaft längst nicht mehr gegenwärtig war. Außerdem könne aus solchen Ableitungen nicht hergeleitet werden, dass es überhaupt einen ur- oder gemeingermanischen Adel gegeben hat. Behaghel bestritt sogar jeglichen Zusammenhang zwischen den Wörtern „Odal“ und „Adel“.[3]Werner Conze hielt aber an einer Verwandtschaft der Begriffe fest,[4]desgleichen die derzeit führenden etymologischen Wörterbücher des Deutschen, nämlich Kluge/Seebold und Pfeifer.[5] Im übrigen → Odal.

Die Verbindung zwischen „Odal“ und „Adel“, "edel" wurde dahingehend interpretiert, dass bei der Entstehung des Adels der Grundbesitz eine entscheidende Rolle gespielt habe. Dies entsprach dem Stand der historischen Forschung im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts.[6] Doch diese Verbindung zwischen Adel und Grundbesitz lässt sich heute nicht mehr aufrecht erhalten. Der Adel gründete sich nicht auf wirtschaftliche Elemente, sondern auf Teilhabe an der Macht im Sinne von Herrschaft über Menschen.[7]

2. Herkunft und Entwicklung des Adels

Über die Entstehung des Adels ist wenig bekannt. Es gibt zwar in vielen Gesellschaften die Überlieferung, es habe einmal eine Zeit gegeben, in der alle Menschen gleich waren, und dass vererbte Herrschaft erst entstand, „als die Gleichheit verloren ging“ (Tacitus, Annales 3.26). Historisch gesehen ist jedoch festzustellen, dass - zumindest in Europa - in den schriftlichen Quellen keine Gesellschaften ohne Adel, das heißt ohne vererbbare Herrschaft, nachweisbar sind. Auch dort, wo schriftliche Quellen nicht mehr vorliegen, zeigt der archäologische Befund, dass überaus reiche Grabausstattungen neben einfachsten stehen. Archäologen sprechen im Zusammenhang mit reichster Grabausstattung von „Fürstengräbern“, ohne - mangels schriftlicher Quellen - etwas über die Herrschaftsstruktur aussagen zu können.

Alle vorindustriellen Hochkulturen bildeten eine Adelsschicht aus. Der Adel hob sich in der Regel zunächst durch einen höheren Einfluss auf das öffentliche Geschehen, in der Folge auch durch ein höheres wirtschaftliches Potential von der gesellschaftlichen Umgebung ab. Daraus ergab sich der Anspruch dieser Schicht, ihre (von ihnen ökonomisch abhängigen) Nachbarn auch militärisch und politisch zu führen. Im weiteren Verlauf konnte diese gehobene Stellung - unabhängig von der ursprünglichen ökonomischen Grundlage - erblich werden.

Diese vererbbare Herrschaft (also Adel) entstand:

  • durch militärische Überlegenheit oder Leistung (Schwertadel, Rittertum, Samurai)
  • durch wirtschaftliche Überlegenheit, beispielsweise Großgrundbesitz (so vermutlich das römische Patriziat)
  • verliehen durch einen Höherrangigen, etwa König oder Kaiser (Dienst- oder Amtsadel)
  • auf Grund einer besonderen Beziehung zu den Göttern (Priesteradel); letzterer ist in Europa nicht sicher nachweisbar.

2. 1. Antikes Rom

Schon im antiken Rom gab es einen senatorischen Adel und einen niederen Adel (equites / Ritter). Der Aufstieg eines Bürgers in die jeweils höhere Gruppe war maßgebend durch festgelegte Vermögensgrenzen bestimmt (vgl. Zensuswahlrecht).

Diese Tradition beruht wahrscheinlich auf der Gesellschaft der römischen Frühzeit, die entsprechend der Heeresordnung gegliedert war. Die Stellung im Heer bestimmte sich aus der selbst bereitzustellenden Ausrüstung; entsprechend nahmen Wohlhabendere höhere Stellungen ein. Ein eques ist in diesem Sinn ein Soldat zu Pferde. Über die genaue Stellung dieser Krieger, die die Keimzelle des späteren niederen Adels darstellen, ist sich die Forschung uneins.

Gesichert ist, dass von den Punischen Kriegen an die Bedeutung der eques vor allem im wirtschaftlichen Bereich begründet liegt. Als vermögende Schicht ohne die Ehrenpflichten der Senatoren konnten sie die vom Staat verpachteten Hoheitsaufgaben übernehmen, beispielsweise die Einziehung der indirekten Steuern und Zölle.

Das Konzept „Adel“ als aus dem europäischen Mittelalter entstammendes Konzept lässt sich aber nur bedingt auf die antiken Kulturen der Griechen und Römer übertragen. Hier galt nicht wie in den Feudalgesellschaften des Mittelalters die Abstammung als herausragendes Kennzeichen des Adels, sondern vielmehr ihre Leistung bzw. „Bestheit“ (griech. arete, lat. nobilitas). Die antike Aristokratie entlehnt ihren Herrschaftsanspruch also ihrer besonderen Leistung (für den Staat).

2. 2. Frühmittelalter

Die frühmittelalterlichen germanischen Herrscher regierten noch überwiegend mit und in Stammesstrukturen und -verbänden. Als im karolingischen Reich und dann unter den sächsischen und salischen Herrschern in Deutschland stammesübergreifende Strukturen geschaffen wurden und erste Ansätze von Staatsbildung erfolgten, mussten die Herrscher neben den Stammesführern (Herzögen) stammesunabhängige Funktionäre (Dienstadel = Ministeriale) installieren. Parallele Entwicklungen gab es auch in den anderen großen europäischen Reichen. Das Denken jener Zeit bewegte sich aber weiterhin in Stammes- und Familienstrukturen, und so bestand eine Tendenz, diese Funktionen erblich werden zu lassen. Da die „Bezahlung“ der Funktionsträger in einer Gesellschaft, die noch keine entwickelte Geldwirtschaft kannte, nur in der Zuweisung von Land zur Versorgung erfolgen konnte, entstand daraus das Lehnswesen und in der Folge auch die Erblichkeit des zusammen mit der Funktion verliehenen Grundbesitzes.

Im 11. Jahrhundert lässt sich eine starke Vermehrung der Ministerialen (abhängigen Adelsfamilien) feststellen, weil die Könige diese zunehmend als Verwalter ihrer Güter einsetzten. Mit der Ausdifferenzierung dieses Systems entstanden unterschiedlicheAdelsränge (Herzöge, FürstenGrafen, niederer Adel); ein Prozess, der im 14. Jahrhundert seinen Abschluss fand. Daran schloss sich eine Phase an, in der dieser hohe Adel zunehmend versuchte, sich gegenüber der königlichen und kaiserlichen Zentralgewalt zu emanzipieren. In Deutschland und Italien gelang dies weitgehend: Hier erfolgte auf der Ebene der Territorien eine Staatenbildung in Form von HerzogtümernMarkgrafschaftenPfalzgrafschaftenLandgrafschaftenGrafschaften undHerrschaften. Dazu kommen noch die Fürstbistümer und Fürstabteien. In England und vor allem Frankreich gingen diese Prozesse nicht so weit, und es bildeten sich zentral organisierte nationale Staaten.

2. 3. Mittelalter


Die Herkunft der Sachsen, Codex Palatinus Germanicus

Der Ursprung des mittelalterlichen Adels ist umstritten. Im Sachsenspiegel aus dem 12/13. Jahrhundert kommt das Wort „Adel“ nur einmal vor: Ein eheliches Kind ist entweder ein adeliges Kind oder ein leibeigenes Kind („adel kint“, „egen kint“, Ssp. Ldr. I/51,2). Sonst spricht der Sachsenspiegel von den regulären Staatsbürgern als von den „Freien“. Das Rechtsbuch zeigt aber auf Schritt und Tritt, dass damit ein kriegerischer, über Grund und Boden und unfreie Bauern herrschender Stand gemeint ist.

Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Legende über die Herkunft der Sachsen:

„Unsere Vorfahren, die hier ins Land kamen und die Thüringer vertrieben, die waren in Alexanders Heer gewesen … Da es ihrer so viele nicht waren, dass sie den Acker bestellen konnten, da ließen sie, als sie die thüringischen Herren erschlugen und vertrieben, die Bauern sitzen unerschlagen und verdingten ihnen den Acker zu ebenso beschaffenem Recht, wie es noch die Zinsbauern haben“ (Ssp. Ldr. III/44,2 u. 3).

Die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels stellt die beiden Stände, sauber getrennt, einander gegenüber. Wie immer man die Entstehung des mittelalterlichen Adels erklären will, er stand jedenfalls zur Zeit des Sachsenspiegels schon in voller Blüte. Der Adel erscheint hier allerdings nicht als eine auf den Landesherrn ausgerichtete Ritterschaft, wie sie für die späteren Jahrhunderte typisch ist, sondern eher als eine Genossenschaft der Staatsbürger, die nur im fernen, kaum wahrnehmbaren König den Garanten ihres alten, überlieferten Rechts erblickte (s. Grafschaft). Das herrschaftliche, feudale Element dieses politischen Systems ist im hohen Mittelalter noch verhältnismäßig schwach entwickelt und offenbar keine wesentliche Voraussetzung für das Phänomen des Adels. Dieses Element fehlt zum Beispiel in Polen und in den italienischenAdelsrepubliken so gut wie vollständig. Man kann überhaupt das vom Sachsenspiegel dargestellte politische System als eine Adelsrepublik auf dem langen und beschwerlichen Weg zur absolutistischen Monarchie beschreiben.

2. 4. Glanzzeit und Niedergang des Adelsstandes

In Europa hatte der Adel seine Glanzzeit vom Mittelalter bis in das späte 18. Jahrhundert. Dann begann in manchen europäischen Ländern bereits sein Niedergang. In Deutschland und Österreich bestimmte der Adel noch bis ins 20. Jahrhundert weite Teile des öffentlichen Lebens. In diesen beiden Ländern wurden die Standesprivilegien mit dem Ende der Monarchien 1919 abgeschafft, in Österreich ist seither auch das Führen von Adelstiteln verboten.

Seine Privilegien verlor der Adel allmählich durch die Folgen der Französischen Revolution und die Übernahme staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben durch das aufsteigende Bürgertum. In einer technisch komplizierter werdenden Welt erwies sich die bürgerliche Bildung in Industrie, Verwaltung und Wissenschaft als konkurrenzfähiger als die im 19. Jahrhundert noch an traditionellen adeligen Berufsbildern (Offizier, Diplomat, Landwirt, Jäger und Geistlicher) ausgerichtete Erziehung des Adels.

2. 5. 21. Jahrhundert

Nach der offiziellen Abschaffung des Adelsstandes in zahlreichen Ländern Europas gibt es noch zahlreiche Adelsorganisationen, durch die die Nachfahren der Adeligen versuchen, alte Adelstraditionen und -werte zu erhalten. Sie sind in Europa in der Dachorganisation Cilane und in Deutschland in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände verbunden.

2. 6. Erbkrankheiten

Um politischen Einfluss und ökonomische Potenz innerhalb der Familie zu wahren, hatte der europäische Adel, insbesondere der Hochadel, restriktive Heiratsregeln. Dazu zählte die Ebenbürtigkeit und eine über Familienbeziehungen betriebeneAußenpolitik. Ein zusätzlicher einschränkender Faktor war, dass lange Zeit Ehen nur innerhalb der eigenenGlaubensgemeinschaft geschlossen wurden, so dass zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert mehr oder weniger geschlossene katholische, lutherische und reformierte „Heiratszirkel“ existierten.

Ideologisch wurden diese restriktiven Heiratsregeln durch den Glauben an eine „göttliche Kraft“ „guten Blutes“ überhöht, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit Inhabern gleichen oder gleichrangigen „edlen“ Geblütes verstärkt werde. Auf diese auch vom Volk geglaubte Ideologie gehen heute noch benutzte Ausdrücke wie „von adeligem Geblüt“ oder von „blauem Blut“ zurück.

Abgesichert wurde dieses Heiratssystem durch extreme soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ab- und Ausgrenzung bei Nichtbeachtung seiner Regeln, zum Beispiel Erzherzog Johann. Es reduzierte die Anzahl potentieller Ehepartner so drastisch, dass von denen, die nach diesen Regeln infrage kamen, fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Rechtder katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen engen Verwandten. Sie machte jedoch bei Angehörigen des Hochadels fast immer von ihrer Prärogative einer Ausnahmegenehmigung (Päpstlicher Dispens) Gebrauch.

Das Risiko, dass rezessiv vererbbare Krankheiten bei extremem Ahnenschwund zum Ausbruch kommen, ist stark erhöht. Die bekanntesten unter dem europäischen Hochadel verbreiteten Erbkrankheiten sind die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung.

Die hohe Zahl von Ehen im engen und engsten Verwandtschaftskreis wird als Ursache für das Aussterben einiger großer europäischer Dynastien (zum Beispiel des Hauses Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) angenommen.

Beim niederen Adel galten entsprechende Heiratsregeln. Die Folgen waren jedoch nicht so dramatisch wie bei den herrschenden Häusern, weil die Zahl potenzieller Heiratspartner größer war.

2. 7. Name nach Sitz oder Amt

Der Adelsname war ursprünglich eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel wechselte man seinerzeit auch den Namen - so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängigesAdelsprädikat blieb.

Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, KnuthSchilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Hofämtern (MarschallSchenk,Truchsess). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz,Marschall von BiebersteinSchenck zu SchweinsbergSchenk von Stauffenberg). Wurden später in Deutschland durchNobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel und in Österreich die Tradition bei, dass meist eine (Pseudo-)Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach).